Rechte und Pflichten des Nutzers
TITEL IV: Rechte und Pflichten der Nutzer touristischer Dienstleistungen und touristischer Unternehmen.
KAPITEL I: Nutzer touristischer Dienstleistungen
Artikel 21. Rechte.
Für die Zwecke dieses Gesetzes und unbeschadet der Bestimmungen der Gesetzgebung zur Verteidigung und zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern oder anderer anwendbarer Gesetze haben die Nutzer touristischer Dienstleistungen das Recht:
a) wahrheitsgemäße, ausreichende, verständliche, unzweideutige, rationale und vor Vertragsabschluss erteilte Informationen über die angebotenen Dienstleistungen sowie über den vollständigen Endpreis einschließlich Steuern, gegebenenfalls unter Aufschlüsselung der Höhe der anwendbaren Erhöhungen oder Rabatte, erhalten zum Angebot.
b) Besorgen Sie sich die Dokumente, die die Vertragsbedingungen bescheinigen.
c) Zugang zu touristischen Einrichtungen gemäß den in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen.
d) touristische Dienstleistungen zu den angebotenen oder vereinbarten Bedingungen zu erhalten und in jedem Fall, dass die Art und Qualität ihrer Erbringung in direktem Verhältnis zur Kategorie des Unternehmens oder der touristischen Einrichtung steht.
e) Ihre Sicherheit und die ihres Eigentums sowie ihre Privatsphäre in der Einrichtung gemäß den in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bedingungen ordnungsgemäß gewährleistet und über alle Umstände informiert werden, die ihre Ruhe und Ruhe beeinträchtigen könnten.
f) Informationen, Schutz und Unterstützung von der Tourismusverwaltung zu erhalten, wenn dies erforderlich ist, um ihre Rechte in ihren Beziehungen zu Anbietern touristischer Dienstleistungen zu verteidigen.
g) unmissverständlich über die Einrichtungen oder Dienste informiert werden, die ein Risiko darstellen, und über die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen.
h) Erhalten Sie eine Rechnung oder ein Ticket mit dem in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Inhalt des für die erbrachte touristische Dienstleistung gezahlten Preises.
i) Fordern Sie, dass das Akkreditierungsabzeichen anstelle einer einfachen Sichtbarkeit öffentlich angezeigt wird
der Einstufung, der Kapazität und aller anderen Informationen, die sich auf die Ausübung der Tätigkeit beziehen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der entsprechenden Vorschriften.
j) Beschwerden und Reklamationen formulieren und Informationen über das Verfahren zu deren Einreichung und deren Behandlung einholen.
k) Ein Schlichtungssystem in Tourismusangelegenheiten durch Mechanismen mit schiedsgerichtlichem Charakter anzurufen.
l) Von der zuständigen Verwaltung Informationen zu den verschiedenen Aspekten erhalten
die Ressourcen und das touristische Angebot Andalusiens.
m) Informationen über die Bedingungen der Zugänglichkeit von touristischen Ressourcen, Dienstleistungen und Infrastrukturen erhalten.
n) über ihre repräsentativsten Organisationen an öffentlichen Entscheidungsverfahren teilnehmen, die sie im Zusammenhang mit dem Tourismus betreffen könnten.
Artikel 22. Pflichten.
Für die Zwecke dieses Gesetzes und unbeschadet der Bestimmungen anderer anwendbarer Gesetze sind die Nutzer touristischer Dienstleistungen verpflichtet: